Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Erhebung der Gemeinde Thalheim bei Wels zum Markt
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oö.Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2000, mit Beschluss vom 8. Mai 2000 die Gemeinde Thalheim bei Wels im politischen Bezirk Wels-Land zum Markt erhoben.