Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Gmunden und der Marktgemeinde Altmünster
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2000, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Stadtgemeinde Gmunden und der Marktgemeinde Altmünster, politischer Bezirk Gmunden, werden wie folgt geändert:
Ein Teil des Grundstücks Nr. 127/4, Katastralgemeinde Ort-Gmunden, Stadtgemeinde Gmunden, im Ausmaß von 110 m2 wird der Marktgemeinde Altmünster eingemeindet.
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Gmunden und der Marktgemeinde Altmünster ist in der Anlage dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landesrat
Anlage
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der Stadtgemeinde Gmunden und der Marktgemeinde Altmünster, politischer Bezirk Gmunden, erfassten Bereich. Die mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die dicke mit Strichen versehene Linie zeigt den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung.