Nr. 14
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird (XXV. Gesetzgebungsperiode: Initiativantrag Beilage Nr. 1003/2001, 33. Landtagssitzung)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2001, wird wie folgt geändert:
- § 31 Abs. 1 lautet:
"(1) Für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen, die nach
dem Wohnhaussanierungsgesetz 1984, dem Wohnbauförderungsgesetz 1954,
dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1990 oder nach diesem Landesgesetz zugesichert worden sind, kann auf Ansuchen ein Nachlass gewährt werden."
2.§ 31 Abs. 3 entfällt.
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Die Erste Präsidentin Der Landeshauptmann:
des Oö. Landtags:
Angela Orthner Dr. Pühringer