Nr. 65
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnungen LGBl. Nr. 97/1999, LGBl. Nr. 98/1999 und LGBl. Nr. 85/2000 geändert werden
Auf Grund des õ 2 Z. 3, des õ 4 und des õ 5 Abs. 1
und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, wird verordnet:
õ 1
(1) Der im õ 1 Abs. 5 und 6 der Anlage zur Verordnung LGBl. Nr. 97/1999 enthaltene Betrag von S 8.000,- wird durch den Betrag von 581 Euro ersetzt.
(2) Der im õ 1 Abs. 5 und 6 der Anlage zur Verordnung LGBl. Nr. 98/1999 enthaltene Betrag von S 8.000,- wird durch den Betrag von 581 Euro ersetzt.
(3) Der im õ 1 Abs. 5 und 6 der Anlage zur Verordnung LGBl. Nr. 85/2000 enthaltene Betrag von S 8.000,- wird durch den Betrag von 581 Euro ersetzt.
õ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landesrat