mit der die Oö. Kehrgebietsverordnung 1999 geändert wird
Nr. 80
Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich,
mit der die Oö. Kehrgebietsverordnung 1999 geändert wird
Auf Grund des § 106 Abs. 1 und 4 der GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die gebietsweise Abgrenzung für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in Oberösterreich verfügt wird (Oö. Kehrgebietsverordnung 1999), LGBl. Nr. 68/1999, wird wie folgt geändert:
Im § 2 entfällt die Wortfolge "und am 14. August 2001 außer Kraft".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.