Nr. 94
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 14/2001, wird wie folgt geändert:
1.Dem § 31 wird folgender § 31a angefügt:
"§ 31a
Vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen
(1) Bei Eigenheimen, die mit Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen gefördert sind, können die durch das Land Oberösterreich künftig noch zu leistenden Zinsenzuschüsse durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden.
(2) Die vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen kann insbesondere nach der Laufzeit der Hypothekar-darlehen unterschiedlich gestaltet werden."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Die Erste PräsidentinDer Landeshauptmann:
des Oö. Landtags:
Angela OrthnerDr. Pühringer