Verordnung der Oö. Landesregierung über die Mindestsätze für die
Bemessung der Ergänzungszulage und die Gewährung einer zusätzlichen
Ergänzungszulage (Oö. Ergänzungszulagenverordnung 2001) | Omnilex
LGBL_OB_20011228_151•Verordnung der Oö. Landesregierung über die Mindestsätze für die
Bemessung der Ergänzungszulage und die Gewährung einer zusätzlichen
Ergänzungszulage (Oö. Ergänzungszulagenverordnung 2001)
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Mindestsätze für die
Bemessung der Ergänzungszulage und die Gewährung einer zusätzlichen
Ergänzungszulage (Oö. Ergänzungszulagenverordnung 2001)
LGBL_OB_20011228_151Verordnung der Oö. Landesregierung über die Mindestsätze für die
Bemessung der Ergänzungszulage und die Gewährung einer zusätzlichen
Ergänzungszulage (Oö. Ergänzungszulagenverordnung 2001)Gazette28.12.2001
der Oö. Landesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage und die Gewährung einer zusätzlichen
Ergänzungszulage
(Oö. Ergänzungszulagenverordnung 2001)
Auf Grund des § 26 Abs. 5 und des § 29 Abs. 4 des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes, LGBl. Nr. 22/1966, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird verordnet:
§ 1
Der Mindestsatz im Sinn des § 26 Abs. 5 des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes beträgt ab 1. Jänner 2001
(1) Personen, die im März 2001 Anspruch auf eine Ergänzungszulage nach § 26 des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes haben, gebührt zur wiederkehrenden Geldleistung für März 2001 eine zusätzliche Ergänzungszulage.