Kundmachung
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung von fünf auf das
Oö. Standortabgabegesetz gestützten Verordnungen durch den
Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBL_OB_20020228_13•Kundmachung
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung von fünf auf das
Oö. Standortabgabegesetz gestützten Verordnungen durch den
Verfassungsgerichtshof
Kundmachung
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung von fünf auf das
Oö. Standortabgabegesetz gestützten Verordnungen durch den
Verfassungsgerichtshof
LGBL_OB_20020228_13Kundmachung
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung von fünf auf das
Oö. Standortabgabegesetz gestützten Verordnungen durch den
VerfassungsgerichtshofGazette28.02.2002
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung von fünf auf das Oö. Standortabgabegesetz gestützten Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof
Nr. 13
Kundmachung
der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung von fünf auf das Oö. Standortabgabegesetz gestützten Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 19. Dezember 2001 zugestellten Erkenntnis vom 3. Dezember 2001, G 309-311/01-10, V 89- 94/01-10, V 95, 96/01-10, V 97, 98/01-10 und V 99/01-10, unter anderem gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt: