der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert wird
Nr. 108
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert
wird
Auf Grund des § 3 Abs. 5 bis 7 und des § 4 Abs. 3
Oö. Tourismus-Gesetz 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Anlage zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeinden in Ortsklassen eingestuft, Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismus(Kur-)verbänden zusammengeschlossen und Tourismusregionen errichtet werden (Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000), LGBl. Nr. 99/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 11/2002, wird wie folgt geändert:
Im Abschnitt I Z. 1.1.1. wird die Bezeichnung "Tourismusverband Kur- Thermenregion Innviertel" durch die Bezeichnung "Tourismusverband S'INNVIERTEL" er-setzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
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Landesrat