der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Schardenberg und Wernstein am Inn
Nr. 120
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Schardenberg und Wernstein am Inn
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/2002, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Gemeinde Schardenberg und der Gemeinde Wernstein am Inn, politischer Bezirk Schärding, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Gemeinde Schardenberg und der Gemeinde Wernstein am Inn ist in der Anlage dargestellt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landesrat