der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird
Nr. 6
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 35 des Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetzes 1998 (Oö. LBSG), LGBl. Nr. 13, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, LGBl. Nr. 2/1999, wird wie folgt geändert:
Nachtarbeit 2 Jahre, für Bedienstete nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren Nachtarbeit 1 Jahr