der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Pollham und Tollet
Nr. 90
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Gemeinden Pollham und Tollet
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/2002, wird
verordnet:
§ 1
Die Grenzen der Gemeinden Pollham und Tollet, politischer Bezirk Grieskirchen, werden wie folgt geändert:
1.397 m² werden der Gemeinde
Tollet eingemeindet.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.