Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Festsetzung der Art der
Übermittlung der gültig eingebrachten Wahlvorschläge, des
Wahlergebnisses und jeder Änderung in der Zusammensetzung des
Gemeinderates und des Gemeindevorstands
(Oö. Gemeindevertretungsdaten-Verordnung)