der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrages
(Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2004)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2001 wird verordnet:
§ 1
Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrages wird mit 5,04 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrages, LGBl. Nr. 139/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2004 ereignet haben.