mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird
Nr. 57
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert
wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 60/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird wie folgt geändert:
"Abweichend von Z. 2 kann die Schulbehörde
durch Verordnung den Beginn der Semesterferien
um eine Woche verlegen, sofern verkehrspolitische
Gründe oder überregionale Interessen nicht entgegen stehen."