der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2003 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 86/2002 und die Kundmachung LGBl. Nr. 152/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2003, LGBl. Nr. 23, wird wie folgt
geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
"(1) Für den Kauf von Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern, die bei der Errichtung nicht gefördert wurden, können nicht rückzahlbare Zinsenzuschüsse zu Hypothekardarlehen gewährt werden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.