Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von
Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden
(Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung – Oö. G-AStV) | Omnilex
LGBL_OB_20050429_47•Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von
Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden
(Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung – Oö. G-AStV)
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von
Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden
(Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung – Oö. G-AStV)
LGBL_OB_20050429_47Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von
Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden
(Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung – Oö. G-AStV)Gazette29.04.2005
der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden (Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung – Oö. G-AStV)
Nr. 47
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden (Oö. Gemeinde-Arbeitsstättenverordnung – Oö. G-AStV)
Auf Grund des § 27 Z. 1 und § 60 Abs. 2 Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999 (Oö. GbSG), LGBl. Nr. 15/2000, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 99/2003 wird verordnet:
§ 1
Anwendbarkeit der Bundes-Arbeitsstättenverordnung
Die Verordnung der Bundesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten von Dienststellen des Bundes festgelegt werden (Bundes-Arbeitsstättenverordnung – B-AStV), BGBl. II Nr. 352/2002, gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 27 Z. 1