Nr. 126
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird (Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2005)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, wird wie folgt geändert:
1.§ 3 Abs. 1 lautet:
"(1) Die Höhe der Parkgebühr ist durch Verordnung des Gemeinderats festzusetzen. Sie darf für das Abstellen von Fahrzeugen, die für den Bund, eine andere Gebietskörperschaft oder einen Gemeindeverband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen, nicht niedriger als mit 22 Cent und nicht höher als mit 73 Cent für jede angefangene halbe Stunde festgesetzt werden. In der Verordnung kann auch eine kürzere Zeiteinheit als eine halbe Stunde einer entsprechend geringeren Gebühr unterworfen werden."
Artikel II
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Verordnungen gemäß § 3 Abs. 1 des Oö. Parkgebührengesetzes in der Fassung dieses Landesgesetzes dürfen bereits nach dessen Kundmachung erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Jänner 2006 in Kraft gesetzt werden. Werden derartige Verordnungen erst nach dem 1. Jänner 2006 erlassen, dürfen sie rückwirkend mit 1. Jänner 2006 in Kraft gesetzt werden.