der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird
Nr. 140
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 43 Abs. 2a Oö. Landesbeamtengesetz 1993, LGBl. Nr. 11/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, und des § 62 Abs. 4 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 103/2004, wird wie folgt geändert:
Anstelle des
a) im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. a genannten Betrags tritt der Betrag
von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160,10 Euro,
b) im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit.b genannten Betrags tritt der Betrag von
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140,10 Euro,
c) im § 7 Abs. 1 Z. 2.1. genannten Betrags tritt der Betrag von .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128,10 Euro,
d) im § 7 Abs. 1 Z. 2.2. genannten Betrags tritt der Betrag von .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108,10 Euro,
e) im § 7 Abs. 1 Z. 4.1. genannten Betrags tritt der Betrag von .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,00 Euro,
f) im § 7 Abs. 1 Z. 4.2. genannten Betrags tritt der Betrag von .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88,00
Euro.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.