der Oö. Landesregierung, mit der die Ortsklassenverordnung 2003 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Nr. 12
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Ortsklassenverordnung 2003 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Auf Grund der §§ 3 und 4a Abs. 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/2003, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 16/2003, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 96/2004 und LGBl. Nr. 52/2005, wird wie folgt geändert:
Für die Gemeinde Hagenberg im Mühlkreis wird statt der Ortsklasse "D" die Ortsklasse "C" festgelegt.
Artikel II
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 52/2005, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
"§ 1
Für das Gebiet der jeweils genannten Tourismusgemeinden werden folgende "mehrgemeindige" Tourismusverbände errichtet:
Artikel III
Der durch die Verordnung LGBl. Nr. 17/2003 errichtete Tourismusverband "Mühlviertler Kernland" gilt als aufgelöst.
Artikel IV
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.