mit dem das Oö. Schulzeitgesetz 1976 geändert wird
(Oö. Schulzeitgesetz-Novelle 2006)
Nr. 58
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Schulzeitgesetz 1976 geändert wird
(Oö. Schulzeitgesetz-Novelle 2006)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Schulzeitgesetz 1976, LGBl. Nr. 48, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 56/2004, wird wie folgt geändert:
"(9) Auf Grund besonderer regionaler Erfordernisse kann der Samstag durch Verordnung des Landesschulrats zum Schultag erklärt werden. Diese Erklärung kann für einzelne Schulen, einzelne Schulstufen oder einzelne Klassen erfolgen. Vor Erlassung der Verordnung sind die jeweils betroffenen Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrer sowie der jeweilige gesetzliche Schulerhalter zu hören."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. September 2006 in Kraft.