Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2006)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 115/2005, wird wie folgt geändert:
1.§ 18 Abs. 1 lautet:
"(1) Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.