Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung, mit
der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1
Westautobahn angeordnet wird, geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_20070118_3•Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung, mit
der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1
Westautobahn angeordnet wird, geändert wird
Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung, mit
der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1
Westautobahn angeordnet wird, geändert wird
LGBL_OB_20070118_3Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung, mit
der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1
Westautobahn angeordnet wird, geändert wirdGazette18.01.2007
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1 Westautobahn angeordnet wird, geändert wird
Nr. 3
Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1 Westautobahn angeordnet wird, geändert wird
Auf Grund der §§ 10 bis 12 und 14 Abs. 1 Z. 2 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2003 in Verbindung mit § 9a Abs. 9 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2006 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmanns von Ober-österreich, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der A1 Westautobahn angeordnet wird, LGBl. Nr. 2/2007, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.