der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung geändert wird
Nr. 44
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 21 und des § 22 Abs. 5 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 98/2003, wird wie
folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
"(1) Die Höhlenführerprüfungen sind grundsätzlich alle zwei Jahre abzuhalten, sofern Bedarf besteht. Bedarf ist anzunehmen, wenn mindestens zwölf Teilnehmer oder Teilnehmerinnen zur Prüfung zugelassen sind. Ansonsten sind die Prüfungen mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Die Prüfungstermine für die Höhlenführerprüfung sind von der Landesregierung spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin in der Amtlichen Linzer Zeitung öffentlich auszuschreiben."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.