LGBL_OB_20070725_68•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts sowie die Einreihung von Straßenabschnitten als Landesstraße
LGBL_OB_20070725_68Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts sowie die Einreihung von Straßenabschnitten als LandesstraßeGazette25.07.2007
Nr. 68
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Straßenabschnitts sowie die Einreihung von Straßenabschnitten als Landesstraße
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit
§ 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, wird verordnet:
§ 1
(1) Folgender neu herzustellender Abschnitt der Flughafen Straße (Landesstraße Nr. 533 laut Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs) im Gebiet der Stadtgemeinde Leonding und der Gemeinde Pasching wird - soweit er nicht auf den derzeitigen Gemeindestraßen verläuft - dem Gemeingebrauch gewidmet und zur Gänze als Landesstraße eingereiht:
Der neu herzustellende Abschnitt beginnt bei Doppelkm 0,000 (neu; das ist bei km 7,778 der Landesstraße B 139, Kremstal Straße), verläuft nach Westen, be-schreibt sodann einen leichten Bogen nach Südwesten, verläuft dabei von Doppel-km 0,460 (neu) bis Doppelkm 0,465 (neu) auf der Trasse der derzeitigen Gemeindestraße mit der Parzellennummer 843, führt hierauf wei-ter nach Westen, führt dabei von Doppel-km 0,605 (neu) bis Doppel-km 0,608 (neu) auf der Trasse der derzeitigen Gemeindestraße mit der Parzellennummer 841 und von Doppel-km 0,608 (neu) bis Doppel-km 0,716 (neu) auf jener der derzeitigen Gemeindestraße mit der Parzellennummer 846 sowie von Doppel-km 1,447 (neu) bis Doppel-km 1,878 (neu) auf jener der derzeitigen Gemeindestraße "Randlstraße", wo er in einem Kreisverkehr in die bestehende Trasse der Flughafen Straße einbindet.
(2) Die Einreihung als Landesstraße von Doppel-km 0,460 (neu) bis Doppel-km 0,465 (neu), von Doppel-km 0,605 (neu) bis Doppel-km 0,608 (neu) und von Doppel-km 0,608 (neu) bis Doppel-km 0,716 (neu) im Gebiet der Stadtgemeinde Leonding sowie von Doppel-km 1,447 (neu) bis Doppel-km 1,878 (neu) im Gebiet der Gemeinde Pasching wird mit der mit Verordnung des jeweiligen Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding und der Gemeinde Pasching erfolgten Aufhebung der Einreihung dieser Abschnitte als Gemeindestraße wirksam.
§ 2
Die genaue Lage der neuen Trasse der Flughafen Straße ist aus dem Verordnungsplan im Maßstab
1 : 2.000 zu ersehen, der beim Amt der Oö. Landes-regierung, beim Stadtamt Leonding und beim Gemeindeamt Pasching aufliegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBL_OB_20070725_68",
"applikation": "Lgbl",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBL_OB_20070725_68",
"bundesland": "O",
"applikation": "Lgbl"
}
}