Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde Schlatt | Omnilex
LGBL_OB_20071030_92•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde Schlatt
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde Schlatt
LGBL_OB_20071030_92Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde SchlattGazette30.10.2007
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde Schlatt
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/2005, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde Schlatt, politischer Bezirk Vöckla-bruck, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Schwanenstadt und der Gemeinde Schlatt ist in der Anlage dargestellt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.