der Oö. Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird
Nr. 108
Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 1 des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 60/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 92/2006, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, LGBl. Nr. 92, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 70/2001, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, wird wie folgt geändert:
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im Artikel I genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
(3) Die im Schuljahr 2007/08 geführten 2. und 3. Jahrgänge der landwirtschaftlichen Fachschulen, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, sind nach den bisher geltenden Lehrplanbestimmungen zu Ende zu führen.