der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragsgruppenordnung geändert wird
Nr. 119
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Beitragsgruppenordnung geändert
wird
Auf Grund des § 35 Abs. 2 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/2003, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der auf Grund des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990 die Beitragsgruppen für die einzelnen Berufsgruppen bestimmt werden (Beitragsgruppenordnung), LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1998 wird wie folgt geändert:
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Die im Artikel I genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung beim Magistrat Wels und bei der für die Vollziehung des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.