Nr. 15
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher das "Nordmoor am Grabensee" in den Gemeinden Perwang und Palting als Naturschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird
Auf Grund des § 25 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 138/2007, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher das "Nordmoor am Grabensee" in den Gemeinden Perwang und Palting als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 112/2001, wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 3 lautet:
"(3) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2008 durch den Plan im Maßstab 1 : 3.000 dargestellt."
- Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 112/2001 wird durch die gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemachte Anlage dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im Artikel I genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern Perwang und Palting, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn sowie bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.