der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags
(Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2008)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 71/2005, wird verordnet:
§ 1
Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2008 wird mit 6,48 Euro je Einwohner
der Gemeinde festgesetzt.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 22/2007, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2008 ereignet haben.