Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes | Omnilex
LGBL_OB_20080919_86•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes
LGBL_OB_20080919_86Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des LandesGazette19.09.2008
der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2008, wird verordnet:
§ 1
Der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinde für den von der Gemeinde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land besorgten Winterdienst auf den innerhalb des Gemeindegebiets liegenden Verkehrsflächen des Landes gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz Oö. Straßengesetz 1991 wird nach den Durchschnittskosten der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen