Nr. 114
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2003 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden
Auf Grund der §§ 3 und 4a Abs. 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/2003, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 16/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 120/2007, wird wie folgt geändert:
Für die Gemeinde Niederkappel wird statt der Ortsklasse "D" die Ortsklasse "C" festgelegt.
Artikel II
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 120/2007, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird nach der Tourismusgemeinde "Neustift im Mühlkreis" die Tourismusgemeinde "Niederkappel" eingefügt.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.