Nr. 23
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von
Rebsorten geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Oö. Weinbaugesetzes, LGBl. Nr. 104/2007, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Klassifizierung von Rebsorten, LGBl. Nr. 132/2007, wird wie folgt geändert:
Der Text im § 1 erhält die Absatzbezeichnung "(1)" und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
"(2) Alle am 1. Jänner 2008 ausgepflanzten und im Abs. 1 nicht klassifizierten Rebsorten, mit Ausnahme der Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont, gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 als zugelassen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.