Nr. 59
Kundmachung
der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden
Die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 27/2009, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 2 des Landesgesetzes über die gemeinsame Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)wahlen im Jahr 2009, LGBl. Nr. 28/2009, für Sonntag, den 27. September 2009, ausgeschrieben.
Als Stichtag wird der 5. Juni 2009 festgesetzt.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 3. Juni 2009.
Als Tag einer allfälligen engeren Wahl der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den Städten mit eigenem Statut und in den übrigen Gemeinden wird gemäß § 4 Abs. 2 der Oö. Kommunalwahlordnung
Sonntag, der 11. Oktober 2009,
festgelegt.
Für die Oö. Landesregierung:
Sigl
Landesrat