der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2009 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 7 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2009, LGBl. Nr. 95/2008, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 4 lautet:
"(4) Der Mieterin oder dem Mieter einer Mietwohnung, die auf Grund einer vorzeitigen Rückzahlung nach der Oö. Rückzahlungs-Verordnung 2001, der Oö. Rückzahlungs-Verordnung 2008 oder der Oö. Rückzahlungs-Verordnung 2009 nicht mehr gefördert ist, wird eine Wohnbeihilfe gemäß Abs. 1 gewährt."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.