der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags
(Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2011)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2010, wird verordnet:
§ 1
Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2011 wird mit 6,97 Euro je Einwohner
der Gemeinde festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 24/2010, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2011 ereignet haben.