Nr. 3
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Tierzuchtgesetz 2009 geändert wird
(Oö. Tierzuchtgesetz-Novelle 2011)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Tierzuchtgesetz 2009, LGBl. Nr. 14, wird wie folgt geändert:
"(8) Die Behörde hat die nach diesem Landesgesetz anerkannten Zuchtorganisationen im Internet zu veröffent-lichen und die Veröffentlichung jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Solange es zur Information der übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zweckmäßig scheint, können nicht mehr aktuelle Daten unter Anbringung einer entsprechenden Anmerkung veröffentlicht bleiben. Die Adresse der Internetseiten ist der Europäischen Kommission bekannt zu geben. Die Veröffentlichung hat die im Anhang II Kapitel 2 Abschnitt I. und Anhang III der Entscheidung 2009/712/EG (ABl. Nr. L 247 vom 19.9.2009, S 13) vorgesehenen Angaben und zusätzlich je Rasse die Angabe des räumlichen Tätigkeitsbereichs sowie einen Hinweis auf die für die Anerkennung zuständige Behörde zu enthalten. Die Veröffentlichung hat in deutscher Sprache zu erfolgen; der Titel der Veröffentlichung ist zusätzlich in englischer Sprache anzugeben. Soweit es zur Information der übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zweckmäßig scheint, können auch weitere Angaben zusätzlich in englischer Sprache gemacht werden.
(9) Die Behörde kann sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit - insbesondere für eine gemeinsame Veröffentli-chung durch mehrere Bundesländer im Internet - zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Abs. 8 eines Dritten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung bedienen."
Der Erste Präsident
des Oö. Landtags:Der Landeshauptmann:
Friedrich BernhoferDr. Pühringer