der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993
(Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 19, wird wie folgt
geändert:
§ 3 Abs. 4 lautet:
"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus: