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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen über Darlehen und sonstige Finanzgeschäfte, einschließlich Veranlagungen, im Bereich der Gemeinden und Statutarstädte erlassen werden (Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung) | Omnilex