des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. Wolfgangsee-Verordnung 1995 geändert wird
Auf Grund des § 17 Abs. 2 und 4 sowie des § 37 Abs. 5 Schifffahrtsgesetz, BGBl. I Nr. 62/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Wolfgangsee-Verordnung 1995, LGBl. Nr. 68, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/1998, wird wie folgt geändert:
"(5) Soferne die gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 bis 6 Schifffahrtsgesetz zu schützenden Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, können - auch örtlich, sachlich oder zeitlich eingeschränkt - Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden für:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.