mit dem das Oö. Landwirtschaftsgesetz 1994 geändert wird
(Oö. Landwirtschaftsgesetz-Novelle 2012)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Landesgesetz vom 4. November 1993 über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich (Oö. Landwirtschaftsgesetz 1994 - Oö. LWG 1994), LGBl. Nr. 1/1994, wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 1 lautet:
"(1) Die Landesregierung hat dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich in der seit dem letzten Bericht vergangenen Zeit zu erstatten. Der Bericht ist bis spätestens 31. Oktober des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres vorzulegen."