mit dem die Oö. Landarbeitsordnung 1989 geändert wird
(Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2012)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 12/2012, wird wie folgt geändert:
"(11) Die bzw. der Lehrberechtigte hat die Eltern bzw. sonstige Erziehungsberechtigte des Lehrlings und im Fall der Z 3 auch den Lehrling selbst zu verständigen