mit dem das Oö. Landesumlagegesetz 2008 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landesgesetz über die Einhebung einer Landesumlage (Oö. Landesumlagegesetz 2008), LGBl. Nr. 4/2008, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 2 lautet:
"(2) Die Landesumlage beträgt pro Jahr jeweils 6,9 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft zuzüglich eines jährlichen Betrags in Höhe von 3 Mio. Euro bis zum Jahr 2043."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.