der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags
(Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2014)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27/1988, in der Fassung des Lan-desgesetzes LGBl. Nr. 4/2013, wird verordnet:
§ 1
Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2014 wird mit 7,66 Euro je Einwohner
der Gemeinde festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 116/2012, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2014 ereignet haben.