Nr. 109
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Prüfungstermine für die Höhlenführerprüfung, die Durchführung
der Höhlenführerprüfung, das Prüfungszeugnis und das Höhlenführerabzeichen
(Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung) geändert wird
Auf Grund des § 21 und des § 22 Abs. 5 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 4/2013, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Prüfungstermine für die Höhlenführerprüfung, die Durchführung der Höhlenführerprüfung, das Prüfungszeugnis und das Höhlenführerabzeichen (Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung), LGBl. Nr. 98/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2007, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die ersten drei Sätze durch folgenden Satz ersetzt: "Die Höhlenführerprüfungen sind alle drei Jahre durchzuführen".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Haimbuchner
Landesrat