Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2014) | Omnilex
LGBL_OB_20140430_29•Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2014)
Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2014)
LGBL_OB_20140430_29Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2014)Gazette30.04.2014
mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird
(Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2014)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Glücksspielautomatengesetz, LGBl. Nr. 35/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 4/2013, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 Abs. 6 wird folgender Abs. 6a eingefügt:
"(6a) Bei nachträglichem Wegfall des Bewilligungsbescheids hat die Bewilligungsinhaberin die Bewilligung bis zur Erteilung einer neuen Bewilligung, längstens jedoch bis zu 18 Monaten weiter auszuüben. Wird über fristgerecht eingebrachte Anträge nicht vor Ablauf der Bewilligungsdauer entschieden, hat die zuletzt berechtigte Bewilligungsinhaberin die Bewilligung während einer von der Landesregierung mit längstens einem Jahr festzusetzenden Frist weiter auszuüben."
"(1) Soweit in diesem Landesgesetz auf bundesrechtliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden: