der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 11 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 54/2014, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 104/2011, wird
wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 2 lautet:
"(2) Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der im Abs. 1 letztgenannte Betrag um jeweils 5.000 Euro."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Für Ansuchen, die bis 30. September 2014 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, gelten die Bestimmungen der Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 104/2011.