Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben an das Österreichische Institut für Bautechnik aufgehoben wird | Omnilex
LGBL_OB_20141217_107•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben an das Österreichische Institut für Bautechnik aufgehoben wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben an das Österreichische Institut für Bautechnik aufgehoben wird
LGBL_OB_20141217_107Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben an das Österreichische Institut für Bautechnik aufgehoben wirdGazette17.12.2014
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung
betreffend die Übertragung von Aufgaben an das Österreichische
Institut für Bautechnik
aufgehoben wird
Auf Grund des § 55 und des § 71 des Oö. Bautechnikgesetzes 2013, LGBl. Nr. 35/2013, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird verordnet:
Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben an das Österreichische Institut für Bautechnik, LGBl. Nr. 45/2013, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.