Nr. 109
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der
politischen
Bezirke Linz-Land und Steyr-Land sowie der Stadt Steyr über die Bildung des Gemeindeverbands "Powerregion Enns-Steyr" genehmigt wird
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2014, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Asten, Enns, Hargelsberg, Kronstorf und St. Florian, alle politischer Be-zirk Linz-Land, der Gemeinden Dietach und Wolfern, alle politischer Bezirk Steyr-Land, sowie der Stadt Steyr betreffend die Bildung des Gemeindeverbands "Powerregion Enns-Steyr" wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei den Bezirkshauptmannschaften Linz-Land und Steyr-Land, beim Magistrat der Stadt Steyr sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und ist ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter www.land-oberoesterreich.gv.at/recht
abrufbar.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiegelsberger
Landesrat