Nr. 123
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV) geändert wird
Auf Grund § 9 Abs. 3 und § 13 Abs. 2 und Abs. 3a Oö. Mindestsicherungsgesetz (Oö. BMSG), LGBl. Nr. 74/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2014, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Mindestsicherungsverordnung (Oö. BMSV), LGBl. Nr. 75/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 107/2013, wird wie folgt geändert:
"(2) Freibeträge nach Abs. 1 Z 6 und 7 können monatlich höchstens in dem Ausmaß zuerkannt werden, als sie in Summe 17 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz nicht übersteigen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Die dadurch außer Kraft getretenen Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2015 ereignet haben.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Jahn
Landesrätin